Kurze Antwort: Ja. CBD als kosmetischer Inhaltsstoff ist in der EU erlaubt, sofern es aus Industriehanf stammt oder synthetisch ist — nicht als Extrakt, Tinktur oder Harz von Cannabis zubereitet (verboten nach Anhang II, Eintrag 306 der Verordnung 1223/2009). Das Produkt muss außerdem THC-frei, sicherheitsbewertet und im CPNP mit einer benannten verantwortlichen Person innerhalb der EU notifiziert sein.

Die Rechtslage

Die EU hat klargestellt, dass CBD kein Betäubungsmittel ist, wenn es rechtmäßig hergestellt wird, und CosIng (die EU-Inhaltsstoffdatenbank) führt Cannabidiol mit kosmetischen Funktionen wie antioxidativ und hautpflegend. Entscheidend sind Quelle und Zubereitung.

Die drei Anforderungen an die CBD-Quelle

  • Erlaubt: CBD aus Industriehanf (Cannabis sativa) oder synthetisch hergestelltes CBD.
  • Verboten: CBD, das als Extrakt, Tinktur oder Harz von Cannabis zubereitet wurde — das fällt unter Anhang II, Eintrag 306.
  • Dokumentation: Eine schriftliche Herkunftserklärung des Herstellers sollte dies belegen.

Die THC-Grenze — strenger in Schweden

Viele glauben, es gelte die 0,2-%-THC-Grenze der EU. Für Kosmetik in Schweden ist die Linie strenger: nicht nachweisbares THC. Jede Spur kann dazu führen, dass das Produkt als Betäubungsmittel eingestuft wird. Verlange deshalb ein chargenspezifisches Analysenzertifikat (CoA) mit angegebener Bestimmungsgrenze (LOQ).

Was ist nötig, um ein CBD-Kosmetikum zu verkaufen oder weiterzuverkaufen?

  • CPNP-Notifizierung + eine benannte verantwortliche Person innerhalb der EU.
  • PIF (Produktinformationsdatei) und CPSR (Sicherheitsbericht).
  • Vollständige INCI und korrekte Kennzeichnung in der Sprache des Marktes.
  • GMP (ISO 22716) beim Hersteller.

Als Wiederverkäufer solltest du sicherstellen, dass der Hersteller das alles hat — sonst kannst du selbst gezwungen sein, die verantwortliche Person zu werden, was rechtliche Verantwortung für Dokumentation und Marktüberwachung bedeutet.

Häufige Fragen

Ist CBD-Kosmetik in der ganzen EU legal?

Ja, wenn das CBD aus Industriehanf stammt oder synthetisch ist und das Produkt im Übrigen die Kosmetikverordnung erfüllt. Nationale THC-Regeln können jedoch abweichen — Schweden ist streng.

Braucht CBD-Kosmetik eine besondere Genehmigung?

Keine spezielle CBD-Genehmigung, aber dieselben Anforderungen wie für alle Kosmetika: CPNP, verantwortliche Person, PIF und CPSR.

Was ist der Unterschied zu CBD-Öl zum Einnehmen?

Die Einnahme von CBD ist als Lebensmittel/Novel Food reguliert — ein völlig anderes Regelwerk. Topisches CBD ist ein Kosmetikum. Mehr: CBD-Öl vs. CBD in Hautpflege.

Darf das Produkt Cannabisextrakt enthalten?

Nein. Extrakt, Tinktur und Harz von Cannabis sind in Kosmetika verboten (Anhang II/306). Hanfsamenöl und CBD aus Hanf bzw. synthetisches CBD sind erlaubt.

Quellen