Hanfblütenpulver — auch CBDA-Pulver genannt — ist eine eigene Produktkategorie, getrennt von CBD-Öl und Kapseln. Es ist Pulver der ganzen, unerhitzten Hanfblüte, natürlich reich an CBDA (8,8 % in Helsamas Analyse). Der Unterschied liegt in Rohstoff, Form und Inhalt.

Helsama Premium CBD — Hanfblütenpulver (CBDA-Pulver)
Helsama Premium — Hanfblütenpulver aus Gotland, 3000 mg CBDA + 3000 mg CBD pro 50 g.

Wie unterscheidet sich Blütenpulver von CBD-Öl und Kapseln?

Hanfblütenpulver (CBDA-Pulver)CBD-ÖlKapseln
RohstoffGanze BlüteExtraktExtrakt
VerarbeitungGemahlen, unerhitztExtrahiert (CO₂/Ethanol)Extrakt in Kapsel
HauptinhaltCBDA (Rohform)CBDCBD
FormPulverFlüssigkeitKapsel
Bewahrt die ganze PflanzeJaTeilweiseTeilweise

Warum CBDA statt CBD?

CBDA ist die rohe, unerhitzte Form, die die Pflanze selbst bildet. Da das Blütenpulver ohne Hitze gemahlen wird, bleibt das natürliche CBDA erhalten, statt zu CBD umgewandelt zu werden. Deshalb heißt die Kategorie CBDA-Pulver. (Mehr: Was ist CBDA? und Der nordische Klimavorteil für CBDA.)

Was enthält es?

Unabhängige Analyse (HPLC, Probe 2450024): CBDA 8,83 %, CBD 0,282 %, CBGA 0,154 %, CBG 0,031 %, Gesamt-THC ~0,25 % (unter der 0,3 %-Grenze für Industriehanf).

Ist Hanfblütenpulver legal?

Es wird unter estnischer behördlicher Zulassung verkauft (Gesamt-THC unter 0,3 %, keine gesundheitsbezogenen Angaben), gestützt auf den freien Warenverkehr der EU. (Mehr: Ist CBD in Schweden legal?)

FAQ

Was ist Hanfblütenpulver?

Pulver der ganzen, unerhitzten Hanfblüte — natürlich reich an CBDA. Eine eigene Produktkategorie, kein CBD-Öl. (Siehe auch die reine Definition: Was ist Hanfblütenpulver.)

Was ist der Unterschied zu CBD-Öl?

CBD-Öl ist ein Extrakt mit CBD. Blütenpulver ist gemahlenes Pflanzenmaterial mit CBDA in roher, unerhitzter Form.

Warum heißt es CBDA-Pulver?

Weil das Hauptcannabinoid CBDA (Cannabidiolsäure) ist, nicht CBD — da das Pulver nie erhitzt wird.

Quellen

  • Helsama Laboranalyse, Probe 2450024 (HPLC)
  • PubChem: CBDA (CID 160570)
  • Schwedisches Lebensmittelamt / EuGH Rs. C-663/18 (Rechtsgrundlage)